Aktuelle Corona-Regeln

Regelungen für religiöse Veranstaltungen:

  • Die Corona-Massnahmen sind ab 17. Februar 2022 weitgehend aufgehoben.
  • Die Gottesdienste, Beerdigungen, Trauungsfeiern können ab sofort ohne Einschränkungen besucht werden.
  • Die Gottesdienstteilnehmenden dürfen weiterhin, wenn sie es wünschen, Masken tragen und Schutzabstände einhalten.
  • Die Spendevorrichtungen von Desinfektionsmittel bei den Eingängen sowie die automatischen Spender von Weihwasser stehen immer noch zur Verfügung.
  • Die Kollektenkörbe werden wieder zirkulieren.

Stand im Kanton Obwalden

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