Todesfall

Den Termin für die Beerdigung legen die Angehörigen in Rücksprache mit dem Pfarramt fest. Wir helfen Ihnen im Gespräch gerne, einen passenden Rahmen für die Abschiedsfeier zu finden.

Oft wird nach einem Jahr das Jahresgedächtnis gehalten, das mit dem Pfarramt spätestens 6 bis 8 Wochen zuvor vereinbart werden sollte.

Hausarzt oder Notfallarzt benachrichtigen (Tel. 041 660 33 77 oder Tel. 117 der Polizei)
Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt die Todesbescheinigung aus.

Die Spital-, bzw. Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen vom Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen.

Bei Unfalltod oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Die Polizei benachrichtigt den Kantonsarzt.

  • Bestatter kontaktieren (Zumstein 041 660 14 18, Röthlin 041 662 29 00).
  • Zivilstandsamt 041 666 35 65 oder Gemeindeverwaltung 041 666 35 35 benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für den Friedhof.
  • Pfarramt kontaktieren für Trauergespräch und Bestattungstermin 041 662 40 20.

Bei einer Urnenbeisetzung klärt das Bestattungsinstitut ab, wann die Kremation stattfinden und die Urne freigegeben wird. Eine Einäscherung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Urnenbeisetzung erfolgt in der Regel 4 bis 7 Tage nach dem Tode. Eine zeitliche Grenze ist nicht gesetzt. Eine Erdbestattung hat frühestens 48 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem Tod zu erfolgen.

Unsere Verstorbenen